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   OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2000 - 4 L 87/00   

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https://dejure.org/2000,18023
OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2000 - 4 L 87/00 (https://dejure.org/2000,18023)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.09.2000 - 4 L 87/00 (https://dejure.org/2000,18023)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. September 2000 - 4 L 87/00 (https://dejure.org/2000,18023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung auf Beseitigung von Gegenständen auf einem Grundstück ; Einordnung von diversen Gegenständen (Gussheizkörper, rostiges Metallboot, Rohre und Kanäle von Belüftungsanlagen, alte Baugerüstteile, eine große rostige Ankerkette u.a.) als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2000, 14447
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.1994 - 4 L 30/92

    Leistungsbescheid; Kosten; Ersatzvornahme; Grundverfügung; Abfallbesitzer;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2000 - 4 L 87/00
    Ebenso können nachteilige Wirkungen auf Boden und Grundwasser von Styropor ausgehen (vgl. Senat, Urteil vom 25.04.1994 - 4 L 30/92 -).
  • BVerwG, 19.12.1989 - 7 B 157.89

    Erfordernis von Gründen für die Zulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2000 - 4 L 87/00
    Auch die in der Ordnungsverfügung in den Abschnitten A 1.1 und A 1.2 weiter genannten Gegenstände - alte Gussheizkörper, ein rostiges Metallboot, Rohre und Kanäle von Belüftungsanlagen, alte Baugerüstteile, eine große rostige Ankerkette, eine alte emaillierte Badewanne, verrostete Metallrohre, ein Holzboot, ein weiteres in drei Teile zersägtes Holzboot, ein Metallboot, Fensterrahmen mit zerbrochenen Scheiben, alte Holztüren und Holzrahmen, ein Boots..., Altholz, Altreifen, ausgediente Bierfässer, Kabelreste, alte Ölschläuche und ca. 40 Säcke mit Sägespänen und Abfällen jeglicher Art - sind nach Überzeugung des Senats Abfälle im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative, Abs. 3 Ziffer 2 Krw-/AbfG, derer sich der Besitzer zu entledigen beabsichtigt; denn trotz der entgegenstehenden Aussage des Klägers ist insoweit nach der Verkehrsanschauung ein Entledigungswille anzunehmen, weil mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu dessen Beschluss vom 19.12.1989 - 7 B 157/89 -, in NVwZ 1990, 564) ein Entledigungswille zu vermuten steht, wenn "aus den gesamten Umständen, etwa der Art der Sachen oder der zeitlichen Dauer des Lagerns, deutlich wird, dass die Sachen weder gegenwärtig eine Funktion erfüllen noch dass sie künftig einer Verwendung zugeführt werden sollen, sondern der Besitzer sie auf nicht absehbare Zeit schlicht liegen lassen will".
  • BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 19.18

    Die Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm unterfällt dem Abfallrecht

    Dieser ist anzunehmen, wenn aus den gesamten Umständen deutlich wird, dass der Besitzer die Sachen auf nicht absehbare Zeit liegenlassen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1989 - 7 B 157.89 - Buchholz 451.22 UWG Nr. 36 S. 64 zu § 1 Abs. 1 Satz 1 AbfG; OVG Schleswig, Urteil vom 12. September 2000 - 4 L 87/00 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 22 B 16.2099

    Ermessensfehler bei Störerauswahl

    In Bezug auf einen bisher nicht in die Auswahl einbezogenen "Störer" handelt es sich vorliegend um den - nach § 114 Satz 2 VwGO nicht gedeckten - Austausch der Begründung für die Störerauswahl (vgl. auch OVG Schleswig, U.v. 12.9.2000 - 4 L 87/00 - NordÖR 2002, 122, juris Rn. 45 und 47).
  • VG Kassel, 14.05.2003 - 7 G 545/03
    Dabei hat die Auswahl des Adressaten einer abfallrechtlichen Verfügung unter Beachtung der Grundsätze der Effektivität des Einschreitens, der Zumutbarkeit der Inanspruchnahme, des Verursacherprinzips und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Pflichtigen zu erfolgen (OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.09.2000 4 L 87/00 ).

    Da die Auswahl des Adressaten einer abfallrechtlichen Verfügung unter Beachtung der Grundsätze der Objektivität des Einschreitens, der Zumutbarkeit der Inanspruchnahme, des Verursacherprinzips und auch der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Pflichtigen zu erfolgen hat (OVG für Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.09.2000 4 L 87/00 ), und solche Erwägungen vorliegend dadurch, dass ein weiterer Adressat von vornherein von dem Antragsgegner nicht in Betracht gezogen wurde, nicht angestellt wurden, spricht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die der Verfügung zugrundeliegende Ermessensentscheidung hinsichtlich der Störerauswahl fehlerhaft erfolgte.

  • VG Karlsruhe, 04.06.2006 - 11 K 1924/05

    Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung; Vor-Ort-Sortierung von

    Dass die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten im zweipoligen Verhältnis erfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1999, NVwZ 2000, 71) bedeutet nicht, dass jeweils genau zwei natürliche oder juristische Personen an der Entsorgung beteiligt sind (vgl. Frenz, a.a.O., § 3 Rdnr. 98; s.a. OVG Schl.-H., Urt. v. 12.09.2000, NordÖR 2002, 122; a.A. Thärichen/Greinert, VKS- News 4/2002, 26), demöffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können auch mehrereÜberlassungspflichtige Abfallbesitzer oder -erzeuger gegenüberstehen.
  • VG Magdeburg, 03.12.2013 - 2 A 232/11

    Insolvenzverwalter als Betreiber einer Anlage und zur Entsorgung von Abfall

    Hierbei ist der Entledigungswille des Abfallbesitzers trotz dessen entgegenstehender Aussage nach der Verkehrsanschauung dann zu vermuten, wenn aus den gesamten Umständen deutlich wird, dass die Sachen weder gegenwärtig eine Funktion erfüllen noch künftig einer Verwendung zugeführt werden sollen, sondern der Besitzer sie auf nicht absehbare Zeit schlicht liegen lassen will (OVG SH, U. v. 12.9.2000 - 4 L 87/00 -, zitiert nach juris unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 19.12.1989 - 7 B 157/89 -, NVwZ 1990, 564; VG Ansbach, B. v. 29.12.2004 - AN 11 S 04.02575 - ).
  • VG Schleswig, 02.09.2020 - 6 B 16/20

    Vattenfall muss Fischtreppe in Geesthacht vorerst nicht instand setzen

    In Bezug auf einen bisher nicht in die Auswahl einbezogenen "Störer" handelt es sich dann um den - nach § 114 Satz 2 VwGO nicht gedeckten - Austausch der Begründung für die Störerauswahl (vgl. VGH München, Urteil v. 30.1.2018 - 22 B 16.2099, NVwZ-RR 2018, 606, 611, beck-online; OVG Schleswig, XXÖR 2002, 122 = BeckRS 2000, 14447).So liegt es hier.
  • VG Cottbus, 12.12.2019 - 3 K 1828/15

    Streitigkeiten nach dem Bundesbodenschutzgesetz

    In Bezug auf einen bisher nicht in die Auswahl einbezogenen "Störer" handelt es sich vorliegend um den - nach § 114 Satz 2 VwGO nicht gedeckten - Austausch der Begründung für die Störerauswahl (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. September 2000 - 4 L 87/00 - juris Rn. 47; VGH Bayern, Urteil vom 30. Januar 2018 - 22 B 16.2099 - juris Rn. 46.; offen gelassen OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2011 - OVG 11 B 10.09 - juris Rn. 51).
  • VG Düsseldorf, 02.12.2003 - 17 K 6449/01
    Selbst wenn man hinsichtlich beider Materialarten unterstellt, dass es sich um an sich wirtschaftlich einsetzbares Material handelt, liegt Abfall vor, weil der Grad der Wahrscheinlichkeit, dass es ohne Zwischenlagerung sofort einer neuen Zweckbestimmung zugeführt wird, angesichts der langen und wiederholten Lagerung und der auch in der mündlichen Verhandlung erklärten Weigerung des Klägers, Bauschutt und Schlacken als Unterbau zu Befestigungszwecken zu verwenden, gegen Null geht, vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 18. April 2002 - Rs. C-9/00, in: DVBl 2002, 827 (829 f.) m. Anm. Frenz; als Abfall wurde sogar nachweislich verkauftes Altholz ohne weitere Diskussion eingeordnet von Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. Juli 2002 - 8 A 10178/02, in: DVBl 2002, 1436 (LS); zur nötigen zeitlichen Nähe der neuen Zweckbestimmung: Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. September 2000 - 4 L 87/00, in: NordÖR 2002, 122.
  • VG München, 15.02.2011 - M 1 K 10.4520

    Anlage zur Ablagerung von Abfällen; Sammelleidenschaft; Anlagenbetreiber;

    Entscheidend für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Unmittelbarkeit der neuen Nutzung ist jedoch, dass derartige Veränderungen, Bearbeitungen oder sonstige Behandlungen der ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung entkleideten Gegenstände nach der Verkehrsanschauung sogleich eingeleitet werden (OVG Schleswig-Holstein vom 12.09.2000, Az.: 4 L 87/00, Juris).
  • VG Aachen, 07.06.2006 - 9 L 263/06
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. September 2000 - 4 L 87/00 -, juris; Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 4. Februar 2003 - 17 K 316/03 -, NRWE.
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